Bundesdruckerei produziert den millionsten elektronischen Aufenthaltstitel


Elektronischen Aufenthaltstitel

(ddp direct) Berlin, 2. August 2012 – Elf Monate nach Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) besitzen bereits rund eine Million ausländische Mitbürger das neue ID-Dokument.

Seit dem 1. September 2011 erhalten Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland den neuen elektronischen Aufenthaltstitel. Das ID-Dokument im Scheckkartenformat löst das bisher übliche Klebeetikett im Reisepass ab. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen, also von Ausländern, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind, europaweit zu vereinheitlichen.

Funktionsumfang des elektronischen Aufenthaltstitel

Die ID-Karte bietet ihren Inhabern die gleichen Möglichkeiten wie deutschen Bürgern der neue deutsche Personalausweis. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es, Behördengänge online zu erledigen oder beim Online-Shopping seine Identität zu bestätigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Dokumenteninhaber die Funktion bei Erhalt des Aufenthaltstitels nicht ausschalten lassen. Die Anbieter, die diesen Dienst in ihr Internetangebot integrieren, müssen ebenfalls ihre Identität eindeutig nachweisen. Ebenso wie der Personalausweis kann auch der Aufenthaltstitel zusätzlich für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) genutzt werden. Sie ermöglicht es Internetnutzern zum Beispiel, rechtsverbindliche Verträge online zu unterschreiben.

Technik des elektronischen Aufenthaltstitel

Auf dem Chip im Inneren der Karte sind alle Daten gespeichert, die auf dem Aufenthaltstitel sichtbar sind, unter anderem das digitale biometrische Passfoto. Außerdem enthält er so genannte Nebenbestimmungen, wie zum Beispiel Angaben zur Erwerbstätigkeit und verpflichtend zwei Fingerabdrücke des Inhabers, sofern dieser älter ist als sechs Jahre. Sowohl auf die biometrischen Daten als auch auf die Nebenbestimmungen können nur hoheitliche Stellen wie Polizei, Grenzschutz oder Zoll zugreifen.

Technik des elektronischen Aufenthaltstitel

Seit der Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels stattet die Bundesdruckerei nicht nur die rund 5.400 Meldebehörden mit Änderungs- und Leseterminals sowie Software zur Beantragung eines neuen Personalausweises aus, sondern auch die rund 600 Ausländerbehörden, die den elektronischen Aufenthaltstitel ausstellen. Um die neuen Online-Funktionen der Ausweisdokumente nutzen zu können, stellt die Bundesdruckerei Berechtigungszertifikate und einen eigenen eID-Service für Online-Diensteanbieter bereit.

(Quelle: https://www.bundesdruckerei.de)

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