eID-Funktion in Sachsen
Der Sächsische Landtag hat die Einbringung des E-Government-Gesetze-Entwurfes des in den Sächsischen Landtag beschlossen. Mit diesem will das Land Sachsen die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Informationstechnologien zur Kontaktaufnahme mit kommunalen bzw. staatlichen Institutionen schaffen. Der Entwurf will die rechtlichen Rahmenbedingungen für die digitale und medienbruchfreie Umsetzung von verschiedenen Verfahren der Verwaltung schaffen. So sollen zukünftig Verfahren wie die Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktiondes Personalausweises bzw. das DE-Mail-Verfahren überall dort nutzbar sein, wo sonnst das persönliche Erscheinen des Bürgers oder dessen Unterschrift nötig ist. Über das Thema eID-Funktions-Nutzung bzw. zu weiteren Themen findet am 17.03. sowie 18.03. 2014 in der Landeshauptstadt ein sogenanntes IT- und Organisationsforum ITOF statt.