Erstmalig grenzüberschreitende eID-Infrastruktur per eIDAS in Europa realisiert


Grenzüberschreitende eID-Technologie erstmalig in Europa

Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises ist seit Ende Januar 2017 für einen grenzüberschreitenden Einsatz zur Identitätsfeststellung in der nationalen eID-Technologie der Niederlande einsetzbar.

Deutsche eID-Technologie per eIDAS-Middleware an niederländisches eID-System gekoppelt

Hierzu wurde die deutsche eID-Infrastruktur per eIDAS-Middleware mit der niederländischen gekoppelt. Die deutsche eID-Technologie kann nun per niederländischem Authentifizierungsdienst im Wirkbetrieb genutzt werden.

eIDAS-Umsetzung EZ Deom Portal (grenzüberschreitende eIDAS Umsetzung)

eIDAS-Umsetzung EZ Deom Portal (grenzüberschreitende eIDAS Umsetzung)

Österreichs eID-Technologie ebenso per eIDAS integriert

Ebenso wurde die eID-Technologie Österreichs an das eID-System der Niederlande erfolgreich angeschlossen.

Österreichcische Bürgerkarte im eIDAS-Demo-Poral

Bürgerkarte (Österreich) im eIDAS-Demo-Poral

BSI und Interoperability Framework unterstützen eIDAS-Umsetzung

Diese erste grenzenüberschreitende und interoperable eID-Lösung wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und weiteren Industierpartnern auf technischer Ebene unterstützt.
Das Interoperability Framework setzte das eID-Projekt um und erreichte damit einen bedeutenden Meilenstein bezüglich einer kommenden Notifizierung nach eIDAS-Verordnung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises sowie des elektronischen Aufenthaltstitels.

Etablierung der Online-Ausweisfunktion

Durch

  • die Bereitstellung des aktuellen eID-Clients der Bundesregierung (auch AusweisApp genannt), welcher auch für mobile Endgeräte nutzbar ist,
  • den Beschluss des Gesetzentwurfs zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und
  • die anvisierte eIDAS-Notifizierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

soll die Verbreitung und Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) als sicherer Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus weiter etabliert werden.

Was ist eIDAS

Die eIDAS-Verordnung „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“ ((EU) Nr. 910/2014) regelt zukünftig die rechtlichen Vorgaben zur Anerkennung verschiedener elektronischer Identifizierungs- sowie Vertrauensservices in Europa. So können EU-Mitgliedsstaaten die eigenen national etablierten eID-Systeme bei der verantwortlichen Stelle notifizieren lassen. Ziel ist es eine grenzüberschreitende und interoperable eID-Lösung in Europa zu etablieren, bei der die EU Bürger ihre gewohnten nationalen eID-Anwendungen nutzen können.
(Qelle: http://www.personalausweisportal.de, https://peps.minez.nl/sp-demo/)

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