Diskussion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)


Öffentliche Expertenrunde zum Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

Heute (24.04.2017) fand eine Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses bezüglich des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) statt. Im Rahmen dieser Anhörung äußerten die Experten

  • Prof. Dr. Marian Margraf (Freie Universität Berlin)
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel (LL.M., Universität Münster)
  • Jens Fromm (IT-Dienstleistungszentrum Berlin)
  • Dr. Constanze Kurz (Chaos Computer Club, Berlin)
  • Arne Schönbohm (Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn)
  • J. H. Müller (Ministerialdirigent, Referatsgruppenleiter 2, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn)

ihre persönliche Meinung und Einschätzungen zu dem Gesetzesentwurf. Weiterhin hatten die Teilnehmer der Anhörung die Möglichkeit Fragen an die Experten zu stellen.

Prof. Dr. Marian Margraf von der Freien Universität Berlin bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses

Prof. Dr. Marian Margraf von der Freien Universität Berlin bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses (Quelle: https://www.bundestag.de/ )

Die Sachverständigen-Anhörung ist unter folgendem Link nach zu verfolgen:
» Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurfes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“

Der aktuelle Gesetzentwurf ist unterfolgendem Link hinterlegt:
» Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) [Stand: 24.04.2017]

Änderungen im Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

In dem aktuellen Gesetzentwurf wurden verschiedene Änderungen des aktuellen Gesetztes vorgenommen, wie z. B.

  • die Erleichterung für die Beantragung von Berechtigungszertifikaten durch Diensteanbieter,
  • die Möglichkeit der Beantragung von Organisationsberechtigungszertifikaten (Organisationszertifikaten) durch Diensteanbieter oder
  • die automatische Abrufmöglichkeit des biometrischen Lichtbildes aus dem Ausweisdokument durch Sicherheitsbehörden.

Die gravierendste Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist allerdings die automatische Aktivierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei der Ausgabe des Personalausweises an seinen Empfänger.

Kritiker des elektronischen Personalausweises wie Dr. von Notz bleiben Antwort schuldig

Im Rahmen der Anhörung äußerten die Experten ihre Meinung bzw. gaben entsprechende Hinweise zu dem Gesetzentwurf. Die Teilnehmer (Mitglieder des Bundestages) stellten Fragen zum Ausweis bzw. baten um Erläuterungen zu bestimmten Punkten. Ebenso nutzte besonders Dr. von Notz diese Runde um den elektronischen Ausweis zu kritisieren. Allerdings konnte der Politiker (Bündnis 90/Die Grünen) dem wohl wichtigsten Hinweis dieser Anhörung kein Argument entgegenstellen. Dieser wurde von Jens From vorgebracht. Er erwähnte, dass sich Deutschland im Bereich der Online-Identifikation nicht in Abhängigkeit bringen sollte. Ebenso rat er, sich beim Umgang mit sensiblen Daten nicht auf ausländische Unternehmen bzw. Projekte zu verlassen. Es wäre sicher interessant von Kritikern wie Dr. von Notz auf diesen Punkt eine hinreichende Alternative aufgeführt zu bekommen. Diese müsste noch nicht einmal die technische Umsetzung beinhalten.

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