Zertifizierung der eIDAS-Middleware


eIDAS-Middleware

Zertifizierung der eIDAS-Middleware

eIDAS-Verordnung

In der eIDAS-Verordnung, der „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“, sind verbindliche Vorgaben und Regeln für den grenzüberschreitenden Einsatz entsprechender elektronischer Dienste hinterlegt, wie zum Beispiel der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion). Bei der eIDAS-Verordnung handelt es sich um eine EU-Verordnung, die damit direkt zu unmittelbar geltendem Recht für die 28 EU-Staaten inklusiv des Europäischen Wirtschaftsraums wird. Das bedeutet, das ab dem September 2018 durch ein Land entsprechend nach der eIDAS-Verordnung notifizierte Identifizierungssysteme von Verwaltungsdienstleistungen durch andere EU-Mitgliedstaaten verbindlich anerkannt werden müssen. Beispielsweise soll es deutschen Staatsbürger möglich sein, die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) für eine Gewerbeanmeldung in Spanien reibungslos verwenden zu können.

eIDAS-Middleware – Serverseitige Schnittstelle der eID-Funktion

Um die eIDAS-Verordnung zu erfüllen, wird von Deutschland die German eIDAS-Middleware zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um einen modifizierten eID-Server, der über eine entsprechende eIDAS-Schnittstelle nach den Vorgaben in Teil drei der Technischen Richtlinie BSI TR-03130 verfügt. Dieser ermöglicht die Integration der auf Seiten des Servers nötigen Komponenten, welche die Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) in einem Online-Angebot ermöglicht.

Zertifizierung von eID-Software-Komponenten

Das BSI hat die Technische-Richtlinie BSI TR-03130-4 ergänzt. Diese Erweiterung ist die Basis für eine Zertifizierung von eID-Software-Komponente bezüglich der eIDAS-Verordnung. Zukünftig sollen Nutzer mit Hilfe ihrer gewohnten bzw. national bekannten eID-Lösungen, wie zum Beispiel der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), web-basierte Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren grenzüberschreitend verwenden.

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