Die Grenzen des neuen Personalausweises (nPA)


Einsatzgrenzen des elektronischen Personalausweises

Die Grenzen des elektronischen Personalausweises werden in einem Artikel der „COMPUTERWOCHE“ gut von Jens Fromm (Leiter Forschungsgruppe „Elektronische Identitäten“ am Fraunhofer-Institut in Berlin) beschrieben. Es sind vor allem zwei Einschränkungen. Zum Einen ist die eID-Funktion auf deutsche Staatsbürger beschränkt. Zwar wird es ab Mai 2011 den elektronischen Aufenthaltstitel für Ausländer in Deutschland geben aber auf absehbare Zeit wird für die nichtdeutschen Europäer keine mit der deutschen eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) kompatible Lösung zur Verfügung stehen. Der neue Personalausweis (nPA) dient also zur sicheren Identitätsfeststellung im World Wide Web allerdings nur in Deutschland.

Eine weitere Grenze des neuen Personalausweises wird durch die von ihm verursachten Kosten gezogen. Unternehmen die die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) zur Identitätsfeststellung per Internet nutzen wollen, sollten sich auf Kosten von mindestens 5.000 Euro pro Jahr einstellen. Diese werden durch den Betrieb des eID-Servers bzw. eines ausgelagerten eID-Service verursacht, vor allem aber durch die nötigen Berechtigungszertifikate und das Betreiben von Sperrlisten.
(Quelle: http://www.computerwoche.de)

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