Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für eID-Lösungen
In verschiedenen Ländern Europas sind bereit eID-Lösungen im Einsatz, so z. B. in Estland, Österreich bzw. Deutschland. Allerdings wurden diese mit unterschiedlichen eID-Technologien bzw. Lösungsansätzen umgesetzt. Nun hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für eID-Lösungen vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Bestreben, die Richtlinie für Signaturen der EU von 1999 abzulösen und damit eine Nutzungsvereinfachung von eID-Technologien europaweit zu forcieren.
Interoperabilität verschiedener eID-Systeme gewährleisten
Hierzu ist es wichtig die Interoperabilität der verschiedenen eID-Systeme zu gewährleisten, so dass sich z. B. ein deutscher Student mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises an einer spanischen Universität einschreiben kann. Gleiches gilt für Informationen aus dem Gesundheitsbereich.
Rechtliche Grundlage für grenzübergreifende und interoperable eID-Systeme
Mit der besagten Verordnung soll nun eine rechtliche Vorgabe Geltung erlangen, die „elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, Langzeitbewahrung von Informationen, bescheinigte elektronische Dokumentenzustellung, Zulässigkeit elektronischer Dokumente und eine Authentifizierung-Möglichkeit für Websites“ umfasst.
In der Forschung existieren bereits relevante Projekte, wie
- das Projekt STORK (unter technischer Aufsicht der europäischen Sicherheitsbehörde ENISA),
- das Projekt epSOS verschiedener europäischere Krankenkassen oder
- das Forschungsprojekt FutureID mit verschiedenen europäischen Partnern aus Forschung und Wirtschaft, in dessen Rahmen eine universal nutzbarer, standardkonformer eID- Open-Source-Client erforscht wird, welcher Plattformunabhängig genutzt werden kann.
ENISA als Zertifizierungsdiensten
Eine bedeutende Rolle im Vorschlag für die neue EU-Verordnung spielt die ENISA, die die Anbieter von Zertifizierungsdiensten (stattlich wie privat) überwachen und gleichzeitig für die Gewährleistung der Interoperabilität der eID-Lösungen sorgen wird. Sollte die EU-Verordnung so in Kraft treten, ist dies als positiver Impuls für die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion bzw. elektronischer Identitätsnachweis genannt) des Personalausweises zu bewerten.