Gesetzentwurf zur Förderung der Online-Ausweisfunktion / eID-Funktion im Überblick


Neuer Entwurf bezüglich der Online-Ausweises des elektronischen Personalausweises

Im Internet ist es von Bedeutung Vertrauen in die Gegenseite zu haben, egal ob Kommunikation, Transaktion bzw. eine andere Art der Interaktion über das Netz. In der Vergangenheit gewann das Thema Fake-News und Fake-Profile bzw. Fake-Identitäten immer mehr an Bedeutung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll der elektronische Identitätsnachweis gestärkt werden. Der elektronische Identitätsausweis ermögliche es Nutzern, Unternehmen, Organisationen bzw. Behörden sich gegenseitig einfach, sicher und Daten sparsam über das Internet auszuweisen.

Höhere Sicherheit – Fake-News und Fake-Profile mit der eID-Funktion/ Online-Ausweisfunktion verhindern

Der am letzten Freitag (09.12.2016) vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Personalausweises und seiner eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) wird die Sicherheit bei der Kommunikation und bei Transaktionen im Internet zwischen zwei Beteiligten deutlich steigern. Er dient der Förderung des elektronischen Identitätsnachweises der eID-Funktion. Ziel ist es den elektronischen Identitätsnachweis aus Nutzersicht „leichter anwendbar und attraktiver“ zu machen.

Ziel des Gesetzentwurfes

Ziel des Gesetzes ist es die Ausbreitung und den Einsatz der eID-Funktion/ Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises zu fördern. Weiterhin wird der Einsatz und die Verwendung des elektronischen Ausweisdokumentes erleichtern. Das Gesetz soll auch positive Auswirkung auf das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ haben, wodurch die Verwendung der elektronischen Online-Ausweisfunktion/ eID-Funktion in Verwaltungsakten gesteigert werden soll.

eID-Funktion / Online-Ausweisfunktion standardmäßig aktiviert
Hierzu wird kommend „jeder neue Personalausweis … mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben“. Weiterhin wird es Behörden, Organisationen und Unternehmen leichter sein die Berechtigung zum Einbinden des elektronischen Personalausweises (Berechtigungszertifikat) zu erwerben. Allerdings sollen dabei das aktuelle Datenschutzes- und Sicherheitsniveau beibehalten werden.

Der Gesetzentwurf im Überblick – Förderung des elektronischen Personalausweises und seiner eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Durch diesen Gesetzesentwurf werden zukünftig die „gesetzliche Hürden abgebaut und die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion erweitert“.
1. Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben;
2. Unternehmen und Behörden erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Die zuständigen Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzes;
3. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann dort der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Freitag, 09. Dezember 2016

(Quelle: https://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-09-identitaetsnachweis-im-netz.html)

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