Nutzung der Pseudonym-Funktion des elektronischen Personalausweises
Seit dem 1. März ist es möglich, mit der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises unter Nutzung der Pseudonym-Funktion, den Download-Bereich des CCEPA (https://www.ccepa.de/testportal/ für Broschüren zu nutzen. Im Rahmen der pseudonymen Nutzung des elektronischen Personalausweises werden keine persönlichen Daten aus dem neuen Personalausweis ausgelesen und übertragen. Es wird lediglich geprüft, ob der Ausweisinhaber über 18 Jahre alt und somit geschäftsfähig ist. Alternativ kann der Download-Vorgang von Informationsbroschüren zum nPersonalausweis durch die Eingabe eines Captcha realisiert werden.
(Quelle: https://www.ccepa.de/testportal/)
Dienste- und kartenspezifische Kennzeichen des elektronischen Personalausweises
Der pseudonyme Zugang per Personalausweis wird mit dem „dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen“ realisiert. Das „dienste- und kartenspezifische Kennzeichen“ des neuen Personalausweises ist eines von zwölf Datenfeldern, die bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) theoretisch (praktisch, je nach Erlaubnis) ausgelesen und übertragen werden können. Laut „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (vom 18. Juni 2009), § 18, Ab. 3“ können theoretisch folgende Daten
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Tag der Geburt,
- Ort der Geburt,
- Anschrift,
- Dokumentenart,
- dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
- Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland,
- Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht, und
- Ordensname, Künstlername
ausgelesen und übermittelt werden.
Im Gegensatz dazu werden das „Sperrmerkmal“ und die „Angabe, ob der Personalausweis gültig ist“ bei jeder Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalaqusweises (nPA) ausgelesen und übertrage.