Bild- und Wortmarke des elektronischen Personalausweises
Das Bundesverwaltungsamt hat in einer Bekanntmachung die der Richtlinie „Technische und organisatorische Anforderungen zur Nutzung von Berechtigungszertifikaten“ (Version 1.1) veröffentlicht. In dieser Richtlinie werden
- die Anforderungen an den Betrieb von eID-Servern durch Diensteanbieter bzw. durch eID-Service-Provider sowie
- sonstige Anforderungen zur Nutzung von Berechtigungszertifikaten
genauer definiert.
Weiterhin wird auf die Nutzung eines speziellen Logos (2 Varianten) im Zusammenhang mit dem neuen Personalausweis (nPA) eingegangen. Dabei handelt es sich um das „Berechtigungs- und Zertifizierungslogo“, denn die Möglichkeit, sich mit der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) zu authentisieren, muss für die User mit einem der beiden Logovarianten des Berechtigungs- und Zertifizierungslogos hinreichend deutlich gemacht werden.
Download der Richtlinie Technische und organisatorische Anforderungen zur Nutzung von Berechtigungszertifikaten (V1.1, 23.02.2011)
Unter folgendem Link ist die „Download der Richtlinie Technische und organisatorische Anforderungen zur Nutzung von Berechtigungszertifikaten (V1.1, 23.02.2011)“ hinterlegt.