Änderung des Personalausweisgesetzes bzüglich der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
Am Donnerstag hat der Bundestag eine Anpassung des Personalausweisgesetzes beschlossen. In dieser Änderung sind zwei wichtige Punkte besonders relevant. So wird zukünftig die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) bei der Ausgabe des elektronischen Personalausweises default-mäßig aktiviert sein. Weiterhin erhalten Ermittler aus Sicherheitsbehörden erleichterten Zugang auf die im elektronischen Personalausweis hinterlegten biometrischen Ausweisbilder des Ausweisinhabers. Diese Gesetzesänderung wurde mit Hilfe der Stimmen der großen Koalition beschlossen.