eID-Funktion im Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) verankert
Stärkung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) durch das Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG)
Im Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG), welches am 14.12.2016 beschlossen wurde, werden Bund und Länder inklusive Kommunen dazu verpflichtet, alle rechtlichen sowie geeigneten Leistungen der Verwaltung digital online anzubieten. Dieses Angebot muss in den nächsten 5 Jahren geschehen. Hierzu sind die geeigneten Leistungen mittels eines Verbundes der Verwaltungsportale von Bund und Ländern den Nutzern (Bürgern) bereitzustellen.
Nutzerkonten des Portalverbundes
Teil der Services werden entsprechende Nutzerkonten für Bürger, mit welchen sie die Angebote des Portalverbundes personalisiert nutzen können. Hierbei sollen dem Bürger durch einmaliges Einloggen alle Angebote und Leistungen des Portalverbundes zur Verfügung stehen. Für das besagte Nutzerkonto-Login wäre die eID-Funkion (Online-Ausweisfunktion) des elektronischen Personalausweises besonders geeignet, idealerweise per mobilem Einsatz der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), sprich mobilem Einsatz der AusweisApp.
Sicherheit per Rechtsverordnung des Bundes
Die Sicherheit des zu schaffenden Portalverbundes soll durch eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundes geregelt und damit flächendeckend gewährleistet sein.