Bürger-Client
Der vom Bund beauftragte und finanzierte eID-Client zur Nutzung des neuen Personalausweises (nPA), also die AusweisApp-Software, sollte eigentlich als Bürgerclient bezeichnet werden.
Der ursprüngliche Name wurde im Juli 2010 geändert. Als Begründung wurde aufgeführt, dass der Begriff „Bürgerclient“ ungeeignet für ein schnelles und leichtes Verständnis und damit eine schnelle Akzeptanz durch die Bürger ist. Speziell die Bedeutung des Begriffes „Client“ ist für normale Bürger nicht klar verständlich und im Deutschen nicht zwingend positiv besetzt. Die Umbenennung des Bürgerclient in AusweisApp basierte auf einer Studie des Hasso-Plattner-Institutes in Potsdam.
Markeneintragung für den Begriff „Bürger-Client“
Scheinbar versuchte der Bund am 04.11.2009 den Begriff „Bürger-Client“ als Wortmarke für die Nizzaklassen 9, 38, 42 anzumelden. Die Anmeldung wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, 53175 Bonn, DE, vorgenommen. Die Eintragung wurde wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt (Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)).
Quelle: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090652139/DE
Zusammenfassung zum Thema Bürgerclient
- die Software die ehemals als „Bürgerclient“ bezeichnet wurde heißt aktuell „AusweisApp“
Wichtige Begriffe zum Thema Bürgerclient
- AusweisApp
- Bürgerclient
- BürgerClient
- Bürger-Client
- Hasso-Plattner-Institutes in Potsdam