Gefundene Fahrräder per Online-Ausweisfunktion
In der Stadt Münster können Bürger gefunden Fahrräder per neuen Personalausweis melden. Dadurch entfällt die Fundanzeige per Post bzw. der Gang zum Fundbüro, was den Prozess für einen Finder deutlich erleichtert.
Nutzung der eID-Funktion
Das Melden des gefundenen Fahrrades geschieht mit der eID-Funktion des neuen Personalausweise, welche der Bürger aktiviert haben muss. Desweiteren muss der Bürger über einen entsprechenden Kartenleser für den elektronischen Personalausweis verfügen. Das Angebot ist unter der URL www.muenster.de/stadt/buergeramt/fundfahrraeder.html zu finden.
Der so gemeldete Fund landet umgehend im E-Mail-Eingang des Fundbüros, wird mit entsprechenden Verlustanzeigen abgeglichen bzw. in das Online-Fundbüro eingespielt.
(Quelle: http://www.radfahren.de)