eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des elektronischen Personalausweises
Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) ist eine der verschiedenen Funktionen des elektronischen Personalausweises.
Unterschiedliche Bezeichnungen für die eID-Funktion
Die eID-Funktion wird auch als
- Online-Ausweisfunktion,
- elektronischer Identitätsnachweis,
- Internetausweis oder
- Online-Ausweis des Personalausweises.
bezeichnet.
Aktivierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)
Zur Neueinführung des elektronischen Personalausweises, war das Aktivieren der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) optional. Jeder Nutzer konnte entscheiden, ob die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) für den eigenen Ausweis zur Nutzung freigeschalten oder deaktiviert werden soll.
Einsatz der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)
Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) kann für sichere und effizient
- Identitätsfeststellungen, Identitätsnachweise, Identitätsabgleichvorgänge bzw. Ähnliches sowie
- Authentifizierungsmechanismus
genutzt werden. So ist es z. B. möglich, das Login eines Portals per eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) umzusetzen, an Stelle dieses per Login-Passwort-Kombination zu realisieren. Weitere Informationen bezüglich Einsatz und Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) sind hier nachzulesen: » Einsatz der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)
eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) im Internet, mobil und Offline nutzbar
Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) ist im Internet aber auch Offline einsetzbar. Ebenso ist es möglich die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) mobil per Smartphone zu nutzen. Allerdings muss das Smartphone über eine entsprechende Schnittstelle verfügt, um kontaktlos Daten auszulesen.
Integration der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)
Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) wird von Diensteanbieter in ihre Web-Angebote (Dienste) integriert und kann damit von Ausweisinhabern genutzt werden. So sind beispielsweise Behördengänge nicht mehr nötig, bei welchen eine sichere Identitätsfeststellung per Sichtprüfung des Ausweisdokumentes zwingend erforderlich ist. Solche Vorgänge können zukünftig mit Hilfe der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) sicher und effizient über das Internet umgesetzt werden. Ebenso können Geschäftsprozesse z. B. im Bereich Online-Banking, E-Commerce, Versicherungen und Ähnliche die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) nutzen.
Personen oder Organisationen welche die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) in den eigenen Dienste (z. B. Portal, Onlineshop) eingebinden, werden als Diensteanbietern bezeichnet.
Was kann die eID-Funktion?
Die Nutzung der eID-Funktion durch einen Ausweisinhaber kann plakativ mit dem Satz: „Das bin ich“ zusammengefasst werden. Sie kann als web-basierter Identitätsnachweis bzw. web-basierter Authentifizierungsmechanismus eingesetzt werden. Je nach Nutzung bzw. Integration in einen Prozess, können mit der eID-Funktion Daten für den jeweiligen Prozess bereit gestellt werden. Dies kann ein eindeutiges pseudonymes Merkmal zur Authentifizierung des Nutzers sein, bis hin zu einem Satz personenbezogener Daten des Ausweisinhabers, um eine Online-Banking-Konto zu eröffenen.
Berechtigung zur Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) nötig
Wer als Diensteanbieter (z. B. Onlineshop, Portal, Onlinebank usw.) die Online-Ausweisfunktion für den eigenen Geschäftsprozess nutzen möchte, benötigt eine entsprechende Berechtigung. Die technische Abbildung der formal zu beantragenden Berechtigung ist das Berechtigungszertifikat.
Dabei wird bei der Vergabe der Erlaubnis zum Auslesen des Personalausweises darauf geachtet, dass nur Diensteanbieter den elektronischen Personalausweis auslesen dürfen, die
- das Auslesen und Nutzen der Daten mit ihrem Geschäftsprozess sinnvoll begründen können und
- entsprechend hohe Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen.
Falls Fragen zur Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bzw. zur eID-Technologie bestehen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung: » Beratung zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)