Voraussetzung zur Integration der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in die eigene Webanwendung (z. B. Onlineshop) aus Sicht eines Diensteanbieters
Um als Diensteanbieter seinen Nutzern die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises anbieten zu können, benötigt der Diensteanbieter folgendes:
- ein bzw. mehrere Dienste die Online für Nutzer bereitgestellt werden (z. B. Onlineshop),
- eine nach technischen Vorgaben einwandfrei funktionierende und den Sicherheitsvorschriften (Datenschutz u. Datensicherheit) entsprechende Infrastruktur,
- ein Berechtigungszertifkat (bzw. mehrere Berechtigungszertifikate),
- einen eID-Server oder die Nutzung eines eID-Services sowie
- die Integration der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises in das eigene Web-Angebot (z. B. Onlineshop, Webportal o.ä.).
Für die Integration der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises sind die gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) zu beachten und zu erfüllen.
Falls Fragen zur eID-Technologie (Konzeption, Beantragung eines Berechtigungszertifikates, Beratung zu eID-Service/ eID-Server) bestehen, finden Sie hier Unterstützung: » Beratung zur eID-Technologie