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Unterscheidung der Online-Ausweisfunktion und Unterschriftsfunktion

Unterschied zwischen der eID-Funktion und der Unterschriftsfunktion

Was ist der Unterschied zwischen der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und der Unterschriftsfunktion (QES, eSigns-Funktion)?

Im Personalausweis sind mehrere elektronische Funktionen integriert. Folgend wird der Unterschied zwischen der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) und der Unterschriftsfunktion erläutert.

Unterschriftsfunktion

Neben der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) mit deren Hilfe sich Ausweisinhaber bei einem Diensteanbieter identifizieren bzw. authentifizieren kann, bietet der Personalausweis die Möglichkeit eine eindeutige digitale Unterschrift zu generieren. Mit Hilfe derer, ist ein digitales Dokument z. B. PDF oder Email dauerhafte mit seinem Erzeuger in Verbindung zu bringen. Ebenso können mit einer solchen „virtuellen Unterschrift“ digitale Verträge rechtsverbindlich unterschrieben werden.
Die Nutzung der Unterschriftsfunktion des elektronischen Personalausweises kann in dem Satz „Das unterschreibe ich“ zusammengefasst werden.

Einsatzbereich der Unterschriftsfunktion

Bei bestimmten Geschäften bzw. im Rahmen bestimmter Verwaltungsverfahren wird die Schriftform durch gesetzliche oder anderweitige Vorschiften vorgegeben. Diese Schriftform kann mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) realisiert werden. Durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird ein dauerhaft eindeutig zurechenbarer Beweis über die Abgabe einer Willenserklärung oder einer Handlung hinterlegt. Mit Hilfe des elektronischen Personalausweises ist es möglich, eine solche qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu generieren, um mit dieser digitale Dokumente wie z. B. PDF-Dateien eindeutig digital „zu unterschreiben“ bzw. zu signieren.

Zur Nutzung der Unterschriftsfunktion ist ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat nötig

Um mit dem elektronischen Personalausweis eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erzeugen und mit dieser „digital unterschreiben“ zu können, ist ein Signaturzertifikat (qualifiziertes elektronisches Zertifikat) nötig. Solch ein Signaturzertifikat muss auf den elektronischen Personalausweis geladen werden. Qualifizierte elektronische Zertifikat werden von entsprechenden Anbietern kostenpflichtig angeboten.

Somit ist der elektronische Personalausweis für die Nutzung einer QES (Unterschriftsfunktion) lediglich vorbereitet.

Elektronische Personalausweis ist sichere Signaturerstellungseinheit

Der elektronische Personalausweis ist nach dem deutschen Signaturgesetz als sichere Signaturerstellungseinheit ausgelegt. Daher kann jeder Personalausweisinhaber, je nach individuellem Bedarf ein Signaturzertifikat auf den Chip des Personalausweises nachladen. Der elektronische Personalausweis bietet also eine Art „Platzhalter“ für ein Signaturzertifikat, um mit diesem eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu erzeugen.

Wichtig: Um die Unterschriftsfunktion des Personalausweises einsetzen zu können, muss die eID-Funktion zuvor aktiviert sein. Ohne aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), ist die Unterschriftsfunktion nicht nutzbar.