Erzeugen einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) per Personalausweis
Erwerb eines Signaturzertifikates von einem Signaturzertifkat-Anbieter
Um mit dem Personalausweis eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu generiern, muss der Nutzer im ersten Schritt ein dafür nötiges Signaturzertifikat auf den Personalausweis aufzubringen. Dieses muss er beantragen und kostenpflichtig erwerben, bei einem entsprechenden Signaturzertfikat-Anbieter. Zu diesem Signaturzertifikat erhält er eine entsprechende PIN.
Software zur Erzeugung einer qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Weiterhin muss der Nutzer über eine entsprechende Software zur Erzeugung einer qualifizierte elektronische Signatur (QES) verfügen. Falls der Nutzer die QES weiterverwenden möchte wo von in den meisten Use Cases auszugehen ist, benötigt er zusätzlich eine Softaware, die die qualifizierte elektronische Signatur (QES) in der Anwendung nutzbar macht. Beispiel hierfür wäre die Einbindung der qualifizierte elektronische Signatur (QES) in ein PDF.
Kartenleser für die Erzeugung qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Für die Erzeugung einer qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit einem auf dem Personalausweis hinterlegten Signaturzertifikat benötigt der Nutzer zwingen eine Kartenlesegerät. Grundlegend werden für die Nutzung des Personalausweises drei verscheidene Arten von Kartenlesern unterschieden. Diese sind
- Basis-Kartenlesegeräte
- Standard-Kartenlesegeräte
- Komfort-Kartenlesegeräte
Nutzer die die Untershcriftsfunktion einsetzen, benötigen zwingend einen Komfort-Kartenlesegeräte.