Aufbringen eines Signaturzertifikates auf den Personalausweis
Um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit einem Personalausweis (nPA) zu generieren, muss ein entsprechendes Signaturzertifikat auf dem jeweiligen Personalausweis (nPA) aufgebracht werden. Dazu sind folgende Schritte nötig:
- Zuerst muss ein neuer Personalausweis (nPA) bei einer Personalausweisbehörde unter Vorlage der nötigen Unterlagen (Lichtbild und Unterschrift) beantragt werden.
- Die Personalausweisbehörde übermittelt die Daten des Antragstellers an die Hersteller des neuen Personalausweises (nPA).
- Der Hersteller des neuen Personalausweises (nPA) produziert nun den neuen Personalausweis (nPA) und versendet diesen an die Personalausweisbehörde. Zusätzlich versendet der Hersteller des neuen Personalausweises (nPA) einen Brief, der die PIN, die PUK und ein Sperrkennwort beinhaltet, an den zukünftigen Inhaber des neuen Personalausweises (nPA).
- Der Antragsteller geht mit diesem Brief (PIN, PUK u. Speerkennwort) zu seiner Personalausweisbehörde, bei der er seinen neuen Personalausweis (nPA) beantragt hat.
- Durch das Vorzeigen des Briefes (mit entsprechender Produktionsnummer) kann dem Antragsteller sein neuer Personalausweis (nPA) ausgehändigt werden.
- Im nächsten Schritt muss der Ausweisbesitzer die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) durch eine(n) Mitarbeiter(in) der Personalausweisbehörde aktivieren lassen.
- Zusätzlich muss der Ausweisbesitzer eine PIN für die eID-Funktion festlegen (kann später geändert werden). Als erste PIN dient eine sogenannte Transport-PIN, die der Ausweisbesitzer für das Setzen seiner PIN verwendet. Die Transport-PIN wurde im Brief (PIN, PUK u. Sperrkennwort) übermittelt. Ohne die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) ist eine Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) mit Hilfe des neuen Personalausweises (nPA) nicht möglich.
- Als nächstes muss sich der Ausweisbesitzer an einen Signaturanbieter wenden, bei dem er eine Signaturzertifikat beantragt und produzieren lässt. Nach eindeutiger Feststellung der Identität des Ausweisinhabers, werden dessen persönliche Daten in das Signaturzertifikat eingearbeitet und das Signaturzertifikat, mit welchem er dann qualifizierte elektronische Signaturen (QES) generieren kann, wird auf seinen neuen Personalausweis (nPA) platziert.
Schematische Darstellung des Aufbringes eines Signaturzertifikates auf dem neuen Personalausweis zur Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
1. Schritt – Beantragung des neuen Personalausweises (nPA) und Aktivierung der eID-Funkion
- 1.1 Übermittlung der Daten
- 1.2.1 Versand des Briefes mit PIN, PUK u. Speerkennwort
- 1.2.2 Versand des neuen Personalausweises (nPA)
- 1.3 Empfang des neuen Personalausweises (nPA) und Aktivierung der eID-Funktion
2. Schritt – Beantragen und Platzieren des Signaturzertifikates zur Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) mittels des neuen Personalausweises (nPA)
- 2.1 Übermittlung der persönlichen Daten für das Signaturzertifikat einschließlich der zweifelsfreien Identitätsfeststellung des Signaturzertifikat-Nutzer (Inhaber des neuen Personalausweises (nPA))
- 2.2 Platzierung des Signaturzertifikates auf dem neuen Personalausweis (nPA) mit welchem später eine qualifizierten elektronischen Signatur (QES) generiert werden soll