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Apple Patent US 2018/0225662 A1 vs. Fidelio erklärt von Christian Kahlo

Das neue Apple Patent US 2018/0225662 A1 erklärt an Hand eines bereits wesentlich länger existierenden Systems auf Android Basis. 🙂 Die App hier im Playstore ist nur eine Ausprägung und das Resultat von Entwicklungen seit ca. 2013 aus mehreren Einzelprojekten, Bachelor & Master Arbeiten von Studenten, Research Papers, Forschungsansätzen und Prototypen für Zukunftsoptionen.

Quelle: https://plus.google.com/+ChristianKahloVX4/posts/65wueLmimV8

Weitere Informationen
» Präsentation PersoApp-Workshop FU Berlin
» Apple interessiert an deutscher eID-Technologie – Apple Patent US 2018/0225662 A1

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Apple interessiert an deutscher eID-Technologie

Die Firma Apple ist scheinbar stark an der eID-Technologie des deutschen Personalausweises und deren Umsetzung interessiert. Weiterhin bestätigt Apple die Zukunftsfähigkeit der eID-Technologie. Anders kann man den Patentantrag DOCUMENT IMPORTATION INTO SECURE ELEMENT (United States Patent Application 20180225662) des Unternehmens nicht deuten.

DOCUMENT IMPORTATION INTO SECURE ELEMENT US Patent Application 20180225662

DOCUMENT IMPORTATION INTO SECURE ELEMENT US Patent Application 20180225662

Apple will RFID-Schnittstelle für Ausweisdokumente öffnen

Ebenso positiv zu erwähnen ist der Fakt, dass Apple nun die RFID-Schnittstelle scheinbar für den Einsatz von Ausweisdokumenten nutzen möchte. Dadurch wäre die mobile Nutzung der Ausweisdokumente auch durch Apple-Nutzer möglich. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die eID-Technologie und deren bereits schon implementierte mobile Nutzung den wertvollsten Konzern der Welt zu aktivem Handeln bewegt bzw. zumindest stark inspiriert hat.

Re-Examination mit Verweis auf die BSI TR-03110 (prior art)

Allerdings ist noch zu klären, inwieweit diese Patentanmeldung auch belastbar ist, da bereits eine Re-Examination mit Verweis auf die BSI TR-03110 (prior art) vorbereitet wird. Weiterhin könnte dem Patent die bereits seit dem 02.11.2017 im Google Playstore öffentlich angebotene Fidelio-App (offener Beta Test) im Wege stehen.

 

Öffentliche Präsentation an der FU Berlin

Auch wurde bereits am 28.05.2015 die Thematik in einem öffentlichen Workshop „Workshop zum Open-Source-eID-Client PersoApp“ an der FU Berlin präsentiert.

Interessante Links

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Aktueller Stand zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Am 1. November 2010 wurde der elektronische Personalausweis mit den verschiedenen elektronischen Funktionen eingeführt. Eine dieser elektronischen Funktionen ist die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), mit deren Hilfe sich Inhaber des Ausweisdokumentes im digitalen Raum ausweisen können. Über sieben Jahre nach der Einführung dieser Funktion sind die Nutzungszahlen der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) noch ausbaufähig. Vor diesem Hintergrund stellen sich verschiedene Fragen bezüglich der Akzeptanzsteigerung des elektronischen Ausweisdokumentes und dem darauf basierendem Ausbau der Nutzungszahlen, wie zum Beispiel

  • Wie ist der aktuelle Stand der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) in Zahlen?
  • Welche gesetzlichen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Nutzung der eID-Funktion langfristig zu fördern?
  • Welche neue Anwendungen bzw. Nutzungsmöglichkeiten gibt es für die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)?

Aktuelle Zahlen zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Laut geschätzten Zahlen lag bei ca. 50 Millionen ausgegebenen elektronischen Ausweisdokumenten die Anzahl der Personalausweise mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei ca. 18,5 Millionen. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Maßnahmen und neuen Anwendungen die Ausbreitung der eID-Funktion fördern, sodass Schätzungen davon ausgehen, das 2020 ca. 46 Millionen Personalausweise mit aktivierter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) existieren.

Gesetzliche Maßnahmen zur Förderung zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Als gesetzliche Aktivitäten zur Förderung der eID-Funktion können die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und die Modifizierung des Personalausweisgesetzes betrachtet werden. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde beschlossen, dass die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei der Ausgabe des elektronischen Personalausweises an den Nutzer immer aktiviert ist. Weiterhin wurde das Beantragen von Berechtigungszertifikaten für Diensteanbieter, welche die eID-Funktion einbinden möchten, deutlich erleichtert.

Neue Anwendung: Vor-Ort-Auslesen der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Neben den besagten gesetzlichen Maßnahmen wurde eine neue Nutzungsmöglichkeit der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) geschaffen, das „Vor-Ort-Auslesen“ (Vor-Ort-eID-Auslesen bzw. Vor-Ort-eID). Durch diese sichere und schnelle Umsetzung einer Identitätsfeststellung bzw. eines Identitätsnachweises wird es Anbietern möglich, die Vorteile der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) zu nutzen. Damit können diese eine medienbruchfreie und sichere Abwicklung von online-basierten Prozessabläufen zur Verfügung stellen, ohne dass die Anbieter über ein eigenes Berechtigungszertifikat verfügen. Das Bereitstellen eines Dienstes ohne eigenes Berechtigungszertifikat erspart dem Anbieter die Beantragung der Berechtigung sowie das Vorhalten der nötigen eID-Infrastruktur, um das Berechtigungszertifikat in den eigenen Dienst einzubinden.

Die neue Anwendungsmöglichkeit des Vor-Ort-Auslesens der eID-Funktion wird auch als Vor-Ort-Nutzen der eID-Funktion, Vor-Ort-Identitätsnachweis bzw. Vor-Ort-Identitätsfeststellung per eID bezeichnet.

Sicherheit beim Vor-Ort-Auslesen der eID-Funktion

Mit der Anwendungsmöglichkeit Vor-Ort-Auslesen per eID-Funktion können personenbezogene Daten aus dem Personalausweis in ein entsprechendes Online-Anwendungsformular übernommen werden, ohne dass der Personalausweisinhaber die eID-Funktion aktiviert haben  bzw. er seine sechsstellige eID-PIN kennen muss. Dadurch können Ämtern und Behörden die entsprechenden Daten aus dem Personalausweis schnell und sicher für die jeweiligen Fachverfahren verwenden, ohne dass sie über ein eigenes Berechtigungszertifikat verfügen bzw. die eID-Funktion des Nutzers aktiviert ist.

Sicheres Vor-Ort-Auslesen per eID-Funktion bzw. Vor-Ort-Identitätsnachweis per eID

Beim Vor-Ort-Auslesen per eID könnte eine Person den Personalausweis einer anderen Person vorzeigen. Dadurch könnten Daten aus dem nicht zu der Person gehörenden Personalausweis in einen Prozess eingespeist werden, wodurch die Daten in die jeweilige Anwendung geraten würden.

Damit stellt sich die Frage – Wie wird beim Vor-Ort-Auslesen per eID-Funktion sichergestellt, dass die personenbezogenen Daten der richtigen Person ausgelesen werden?

Beim Auslesen der Daten per Vor-Ort-Auslesen mit der eID-Funktion wird durch einen vorgelagerten Lichtbildabgleich durch einen Sachbearbeiters sichergestellt, dass der Personalausweis zu der jeweiligen Person gehört und damit die zu ihm gehörigen Daten ausgelesen und nachfolgend genutzt werden. Nach einem erfolgreichen Lichtbildabgleich durch den Sachbearbeiter kann das Auslesen der Daten freigegeben werden, indem die auf dem Personalausweis aufgedruckte CAN durch den Sachbearbeiter genutzt wird.

Neue Anwendung: Mobile Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) per AusweisApp mobil

AusweisApp mobil auf einem Android-Smartphone geöffnet zur mobilen Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

AusweisApp mobil auf einem Android-Smartphone geöffnet zur mobilen Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Die Möglichkeit, die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) per mobiler AusweisApp über ein NFC-fähiges Android-Smartphone bzw. Android-Tablet zu nutzen, hat die Zahlen der Downloads der App deutlich gesteigert. Seit Ende des vorherigen Jahres können verschiedene NFC-fähige Android-Smartphones bzw. Android-Tablets mit Hilfe der mobilen AusweisApp Daten aus dem Personalausweis auslesen. Somit kann die mobile Nutzung per AusweisApp als adäquat zum stationären Auslesen des Personalausweises per an einen stationären Rechner angeschlossenen Kartenleser betrachtet werden.

Quelle: http://www.kommune21.de

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Formularserver eIDAS-kompatibel angebunden

Formularserver eIDAS-kompatibel angebunden

Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale (kdvz) Rhein-Erft-Rur verbindet bindet Formularserver und Servicekonto.NRW eIDAS-kompatibel

Durch die Implementierung eines eIDAS-kompatiblen Formularservers in das Servicekonto.NRW wurde ein weiterer Schritt realisiert, um die im E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen definierten Vorgaben umzusetzen. Nach diesen muss ab dem kommenden Jahr allen Nutzern die Möglichkeit angeboten werden, auf elektronischem Weg sicher die eigene Identität nachzuweisen.

Damit ist der kdvz dem Wunsch der Kommunen frühzeitig nachgekommen, die Möglichkeit für einen elektronischen Identitätsnachweis bzw. einer elektronischen Identitätsprüfung für elektronische Verwaltungsverfahren anzubieten.

Neue Lösung benötigt nur ein einziges Berechtigungszertifikat

Durch die Umsetzung der Anbindung des Formularservers nach eIDAS-Vorgaben wird die noch aktuell bestehende Lösung bezüglich des Einbindens der dazu nötigen Berechtigungszertifikate obsolet. Zukünftig entfällt die Notwendigkeit, für jeden einzelnen Nutzungszweck (Geschäftsprozess) ein einzelnes Berechtigungszertifikat beim Bundesverwaltungsamt beantragen und folgend in einen eID-Server hinterlegen zu müssen.

Mit eIDAS-kompatibler Lösung europaweiten Dienst anbieten

Diese Umsetzung verdeutlicht den Anspruch das Servicekontos.NRW nach den aktuellen deutschen bzw. europäischen Vorgaben bestmöglich weiterzuentwickeln und damit auch kommend einen sicheren und einfachen Zugang für Nutzer zu den entsprechenden elektronischen Verwaltungsdiensten in Deutschland sowie ganz Europa zu ermöglichen.

Startseite des Servicekonto.NRW mit eIDAS-kompatiblen Formularserver

Startseite des Servicekontos.NRW mit eIDAS-kompatiblem Formularserver

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eID-Funktion in der Studie „eGovernment MONITOR 2017“

eID-Funktion im eGovernment 2017

In der Studie „eGovernment MONITOR 2017“ werden verschiedene Zahlen zu Einsatz und Verwendung des elektronischen Personalausweises präsentiert.
Laut der Studie nutzten 2016 vier Prozent der Bürger die eID-Funktion, die auch als Online-Ausweisfunktion bezeichnet wird. Von den befragten Personen gaben 58 Prozent an, die eID-Funktion noch nie eingesetzt zu haben, obwohl diese bei ihnen freigeschalten ist.
Die Gründe für diese Nutzungszahlen sind verschieden.
So gaben

  • 59 Prozent – Unsicherheit und Bedenken in Bezug auf Datensicherheit und -schutz und -sicherheit,
  • 59 Prozent – zu hohe Kosten (des notwendigen Kartenlesegeräts),
  • 53 Prozent – zu geringen Nutzen bzw. zu wenige Anwendungen,
  • 47 Prozent – zu geringe ganzheitliche Nutzung per Internet durch Medienbrüche

als Gründe für die geringe Nutzung an.

Download der Studie „Studie-eGovernment MONITOR 2017“

» Download der Studie „Studie-eGovernment MONITOR 2017“

eID-Funktion in der Studie-eGovernment MONITOR 2017

eID-Funktion in der Studie-eGovernment MONITOR 2017

Quelle: http://initiatived21.de/app/uploads/2017/10/egovmon2017_d21-und-fortiss.pdf
<!— http://initiatived21.de/app/uploads/2017/10/egovmon2017_d21-und-fortiss.pdf –>

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