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Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises passiert den Bundesrat

Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises im Bundesrat bestätigt

Dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises hat der Bundesrat vorigen Freitag (02.06-2017) zugestimmt.

Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises passiert den Bundesrat

Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises passiert den Bundesrat


Ziel des Gesetzes ist es, die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zu stärken. Dies soll durch die Minimierung von Einstiegshürden für Nutzer und Unternehmen geschehen. So müssen Nutzer zukünftig die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) explizit aktivieren. Für Unternehmen wurde die Beantragung einer notwendigen, Berechtigung deutlich erleichtert. Diese ist notwendig um die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) in das eigene Angebot zu integrieren.

Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises wird vom Bundespräsidenten unterschrieben

Der Bundesrat teilte mit, dass das Gesetz folgend der Bundesregierung sowie dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt wird.

Automatisierter Lichtbildabgleich erst ab 2018 möglich

Das Gesetzt würde damit in Kraft treten. Ausgenommen ist der automatisierte Lichtbildabgleich. Dieser wird erst ab 15.05.2018 in Kraft treten.

Anmerkung: Die Online-Ausweisfunktion wird auch als eID-Funktion bezeichnet.

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eID-Funktion des Personalausweises zur Eröffnung eines Online-Banking-Accounts verwenden

eID-Funktion des Personalausweises im Online-Banking

Online-Bankingkonto eröffnen mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Online-Bankingkonto eröffnen mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion

Laut einer Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat bis jetzt ca. jeder vierte Bürger (28%) bereits ein Konto online eröffnet, wobei zumeist (80%) das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG für den Identitätsnachweis verwendet wurde.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises für Nutzer ähnlich interessant wie der video-basierte Identitätsnachweis

Dabei würde allerdings lediglich knapp die Hälfte (43%) bei diesem Vorgang ihren Identitätsnachweis online durchführen wollen. Rund ein Fünftel (18%) würden für den web-basierten Identitätsnachweis bevorzugt die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises nutzen bzw. eine entsprechende App auf ihrem Smartphone/ Tablet-PC (21%) einsetzen oder einem video-basierten Identitätsnachweis (18%) vertrauen.

(Quelle: https://www.bitkom.org 26.05.2017) )

Mobile Nutzungsmöglichkeit der eID-Funktion per Smartphone

Das beschrieben Einsatzszenario, die Eröffnung eines Online-Bankingkontos per eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), wäre somit ein idealer Use-Case für den elektronischen Personalausweis. Zum aktuellen Stand der mobilen Nutzungsmöglichkeit der eID-Funktion per Smartphone sind weitere Informationen unter folgendem Link zu finden: » mobile Nutzung der AusweisApp2 per Smartphone

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Personalausweisgesetzänderung – Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zukünftig bei Personalausweisausgabe standardmässig aktiviert

Änderung des Personalausweisgesetzes bzüglich der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Am Donnerstag hat der Bundestag eine Anpassung des Personalausweisgesetzes beschlossen. In dieser Änderung sind zwei wichtige Punkte besonders relevant. So wird zukünftig die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) bei der Ausgabe des elektronischen Personalausweises default-mäßig aktiviert sein. Weiterhin erhalten Ermittler aus Sicherheitsbehörden erleichterten Zugang auf die im elektronischen Personalausweis hinterlegten biometrischen Ausweisbilder des Ausweisinhabers. Diese Gesetzesänderung wurde mit Hilfe der Stimmen der großen Koalition beschlossen.

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Internet-Generalschlüssel von deutschen Unternehmen geplant

Deutsche Unternehmen planen Online-Generalschlüssel für das Internet

Laut verschiedenen Medien plant ein Verbund aus deutschen Unternehmen bzw. Konzernen einen Art Online-Generalschlüssel bzw. Master Key für Internetnutzer . Dieser soll es Usern zukünftig ermöglichen, verschiedene Angebote zu nutzen. Zu den Unternehmen zählen z. B. die Postbank, Axel Springer, Daimler, die Deutsche Bank und der Online-Kartenanbieter Here.

Internet-Generallschlüssel deutscher Unternehmen in Planung

Internet-Generalschlüssel deutscher Unternehmen in Planung

Dienst für Identitätsnachweis und Authentifizierung

Das geplante Angebot dieses Unternehmensverbundes soll es Nutzern ermöglichen, einen rechtsverbindlichen Identitätsnachweis durchzuführen bzw. sich gegenüber Anwendungen sicher zu authentifizieren.

2018 geplanter Livegang des deutschen Online Master Key

Die aktuelle Planung sieht vor, dass erste Dienste mit dem Generalschlüssel von deutschen Konzernen bis 2018 nutzbar sind.

Generalschlüssel als Konkurrenz zu Diensten von Google, Facebook, Amazon und Apple Angeboten

Der geplante Online-Generalschlüssel-Dienst soll hierbei nicht als Gegenveranstaltung zum digitalen Personalausweis mit seiner eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bzw. Unterschriftsfunktion verstanden werden. Vielmehr soll dieser als Alternative zu den Diensten der großen amerikanischen Techgiganten verstanden werden.

Aktueller Stand des Master Keys aus Deutschland

Zu dem aktuellen Stand der Umsetzung kann allerdings noch nicht viel gesagt werden. So sind viele Fragen noch offen, wie zum Beispiel:

  • Welches Unternehmen genau das Angebot bereitstellen wird und damit im Zweifelsfall haften würde?
  • Welche Rolle die unterschiedlichen Unternehmen spielen bzw. welche Aufgaben sie in dem Projekt übernehmen werden?
  • Welche Arten der Identitätsfeststellung und Authentifizierung dem Nutzer bereitgestellt werden?
  • Wie die technische Realisierung aussehen kann?
  • In welchem Land der Dienst betrieben werden soll?
  • Nach welchen Datenschutzgesetzen sich der Dienst richten wird?
  • Inwieweit der Dienst anderen Unternehmen als Dienstleistung angeboten werden soll?
  • Wie eine relevante Marktdurchdringung geschaffen werden kann?
  • Welche Features der Dienst für Nutzer umfassen soll?
  • In wieweit der Dienst von Nicht-EU-Bürgern genutzt werden soll?

Final bleibt festzustellen, dass dieses Vorhaben ein Plan ist, zu dem aktuell nur wenig belastbare Informationen vorliegen. Es wird sich zeigen, ob und in welcher Art solch ein Angebot aus Deutschland von Nutzern aus Deutschland angenommen wird – von Nutzern aus anderen europäischen Ländern ganz zu schweigen. Allerdings ist es sehr beruhigend, dass diese Unternehmen die Bedeutung von Mechanismen und Verfahren für online-basierte Identitätsfeststellung und online-basierte Authentifizierungsverfahren nun auch erkannt haben.

Dann kann es ja jetzt losgehen.

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Stellungnahme zur eID Chaos Computer Club

Stellungnahme zur Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Chaos Computer Club

Vom Chaos Computer Club stammt die Stellungnahme zur eID bezüglich des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (PAuswG-, Passgesetz). Diese wurde am 19.04.2017 veröffentlicht.

Darin werden folgende Punkte von Jan Kissler, Linus Neumann und Frank Rieger erläutert.

  • Dauerhafte Aktivierung der eID-Funktion
  • Verbreitung der eID-Nutzung
  • Beantragungsverfahren für Zertifikate
  • Inflationärer Einsatz der eID führt zu Überidentifizierung
  • Alternative: größere Einsatzmöglichkeiten und geringere Einstiegshürden
  • Zugriff auf biometrische Lichtbilder
  • Vertrauen in das eID-Verfahren
  • Ausweis- und Passkopien

Zusammenfassend kritisiert der CCC das Gesetzt und vertritt die Meinung, dass dieses nicht hilfreich ist bei der Etablierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion). Weiterhin weist der CCC ausdrücklich auf die Gefahren hin, die durch das Kopieren des Personalausweises entstehen können. Weiterhin verlangt der CCC eine verbesserte Aufklärung der Nutzer bezüglich der Verwendung der eID-Funktion.

Den automatisierten Zugriff auf die biometrischen Daten des elektronischen Personalausweises lehnt der CCC ab.

Weiterführende Informationen zu diesen Punkten sind in dem verlinkten PDF-Dokument nach zu lesen.
» Stellungnahme zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Chaos Computer Clubs (PDF)

 Stellungnahme zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Chaos Computer Clubs

Stellungnahme zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Chaos Computer Clubs

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