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eID-Funktion des Personalausweises zur Eröffnung eines Online-Banking-Accounts verwenden

eID-Funktion des Personalausweises im Online-Banking

Online-Bankingkonto eröffnen mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Online-Bankingkonto eröffnen mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises

Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion

Laut einer Studie des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat bis jetzt ca. jeder vierte Bürger (28%) bereits ein Konto online eröffnet, wobei zumeist (80%) das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG für den Identitätsnachweis verwendet wurde.

Online-Ausweisfunktion des Personalausweises für Nutzer ähnlich interessant wie der video-basierte Identitätsnachweis

Dabei würde allerdings lediglich knapp die Hälfte (43%) bei diesem Vorgang ihren Identitätsnachweis online durchführen wollen. Rund ein Fünftel (18%) würden für den web-basierten Identitätsnachweis bevorzugt die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des elektronischen Personalausweises nutzen bzw. eine entsprechende App auf ihrem Smartphone/ Tablet-PC (21%) einsetzen oder einem video-basierten Identitätsnachweis (18%) vertrauen.

(Quelle: https://www.bitkom.org 26.05.2017) )

Mobile Nutzungsmöglichkeit der eID-Funktion per Smartphone

Das beschrieben Einsatzszenario, die Eröffnung eines Online-Bankingkontos per eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion), wäre somit ein idealer Use-Case für den elektronischen Personalausweis. Zum aktuellen Stand der mobilen Nutzungsmöglichkeit der eID-Funktion per Smartphone sind weitere Informationen unter folgendem Link zu finden: » mobile Nutzung der AusweisApp2 per Smartphone

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Personalausweisgesetzänderung – Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zukünftig bei Personalausweisausgabe standardmässig aktiviert

Änderung des Personalausweisgesetzes bzüglich der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Am Donnerstag hat der Bundestag eine Anpassung des Personalausweisgesetzes beschlossen. In dieser Änderung sind zwei wichtige Punkte besonders relevant. So wird zukünftig die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) bei der Ausgabe des elektronischen Personalausweises default-mäßig aktiviert sein. Weiterhin erhalten Ermittler aus Sicherheitsbehörden erleichterten Zugang auf die im elektronischen Personalausweis hinterlegten biometrischen Ausweisbilder des Ausweisinhabers. Diese Gesetzesänderung wurde mit Hilfe der Stimmen der großen Koalition beschlossen.

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Internet-Generalschlüssel von deutschen Unternehmen geplant

Deutsche Unternehmen planen Online-Generalschlüssel für das Internet

Laut verschiedenen Medien plant ein Verbund aus deutschen Unternehmen bzw. Konzernen einen Art Online-Generalschlüssel bzw. Master Key für Internetnutzer . Dieser soll es Usern zukünftig ermöglichen, verschiedene Angebote zu nutzen. Zu den Unternehmen zählen z. B. die Postbank, Axel Springer, Daimler, die Deutsche Bank und der Online-Kartenanbieter Here.

Internet-Generallschlüssel deutscher Unternehmen in Planung

Internet-Generalschlüssel deutscher Unternehmen in Planung

Dienst für Identitätsnachweis und Authentifizierung

Das geplante Angebot dieses Unternehmensverbundes soll es Nutzern ermöglichen, einen rechtsverbindlichen Identitätsnachweis durchzuführen bzw. sich gegenüber Anwendungen sicher zu authentifizieren.

2018 geplanter Livegang des deutschen Online Master Key

Die aktuelle Planung sieht vor, dass erste Dienste mit dem Generalschlüssel von deutschen Konzernen bis 2018 nutzbar sind.

Generalschlüssel als Konkurrenz zu Diensten von Google, Facebook, Amazon und Apple Angeboten

Der geplante Online-Generalschlüssel-Dienst soll hierbei nicht als Gegenveranstaltung zum digitalen Personalausweis mit seiner eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bzw. Unterschriftsfunktion verstanden werden. Vielmehr soll dieser als Alternative zu den Diensten der großen amerikanischen Techgiganten verstanden werden.

Aktueller Stand des Master Keys aus Deutschland

Zu dem aktuellen Stand der Umsetzung kann allerdings noch nicht viel gesagt werden. So sind viele Fragen noch offen, wie zum Beispiel:

  • Welches Unternehmen genau das Angebot bereitstellen wird und damit im Zweifelsfall haften würde?
  • Welche Rolle die unterschiedlichen Unternehmen spielen bzw. welche Aufgaben sie in dem Projekt übernehmen werden?
  • Welche Arten der Identitätsfeststellung und Authentifizierung dem Nutzer bereitgestellt werden?
  • Wie die technische Realisierung aussehen kann?
  • In welchem Land der Dienst betrieben werden soll?
  • Nach welchen Datenschutzgesetzen sich der Dienst richten wird?
  • Inwieweit der Dienst anderen Unternehmen als Dienstleistung angeboten werden soll?
  • Wie eine relevante Marktdurchdringung geschaffen werden kann?
  • Welche Features der Dienst für Nutzer umfassen soll?
  • In wieweit der Dienst von Nicht-EU-Bürgern genutzt werden soll?

Final bleibt festzustellen, dass dieses Vorhaben ein Plan ist, zu dem aktuell nur wenig belastbare Informationen vorliegen. Es wird sich zeigen, ob und in welcher Art solch ein Angebot aus Deutschland von Nutzern aus Deutschland angenommen wird – von Nutzern aus anderen europäischen Ländern ganz zu schweigen. Allerdings ist es sehr beruhigend, dass diese Unternehmen die Bedeutung von Mechanismen und Verfahren für online-basierte Identitätsfeststellung und online-basierte Authentifizierungsverfahren nun auch erkannt haben.

Dann kann es ja jetzt losgehen.

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Stellungnahme zur eID Chaos Computer Club

Stellungnahme zur Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Chaos Computer Club

Vom Chaos Computer Club stammt die Stellungnahme zur eID bezüglich des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (PAuswG-, Passgesetz). Diese wurde am 19.04.2017 veröffentlicht.

Darin werden folgende Punkte von Jan Kissler, Linus Neumann und Frank Rieger erläutert.

  • Dauerhafte Aktivierung der eID-Funktion
  • Verbreitung der eID-Nutzung
  • Beantragungsverfahren für Zertifikate
  • Inflationärer Einsatz der eID führt zu Überidentifizierung
  • Alternative: größere Einsatzmöglichkeiten und geringere Einstiegshürden
  • Zugriff auf biometrische Lichtbilder
  • Vertrauen in das eID-Verfahren
  • Ausweis- und Passkopien

Zusammenfassend kritisiert der CCC das Gesetzt und vertritt die Meinung, dass dieses nicht hilfreich ist bei der Etablierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion). Weiterhin weist der CCC ausdrücklich auf die Gefahren hin, die durch das Kopieren des Personalausweises entstehen können. Weiterhin verlangt der CCC eine verbesserte Aufklärung der Nutzer bezüglich der Verwendung der eID-Funktion.

Den automatisierten Zugriff auf die biometrischen Daten des elektronischen Personalausweises lehnt der CCC ab.

Weiterführende Informationen zu diesen Punkten sind in dem verlinkten PDF-Dokument nach zu lesen.
» Stellungnahme zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Chaos Computer Clubs (PDF)

 Stellungnahme zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Chaos Computer Clubs

Stellungnahme zur eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Chaos Computer Clubs

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Diskussion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

Öffentliche Expertenrunde zum Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

Heute (24.04.2017) fand eine Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses bezüglich des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) statt. Im Rahmen dieser Anhörung äußerten die Experten

  • Prof. Dr. Marian Margraf (Freie Universität Berlin)
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel (LL.M., Universität Münster)
  • Jens Fromm (IT-Dienstleistungszentrum Berlin)
  • Dr. Constanze Kurz (Chaos Computer Club, Berlin)
  • Arne Schönbohm (Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn)
  • J. H. Müller (Ministerialdirigent, Referatsgruppenleiter 2, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn)

ihre persönliche Meinung und Einschätzungen zu dem Gesetzesentwurf. Weiterhin hatten die Teilnehmer der Anhörung die Möglichkeit Fragen an die Experten zu stellen.

Prof. Dr. Marian Margraf von der Freien Universität Berlin bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses

Prof. Dr. Marian Margraf von der Freien Universität Berlin bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses (Quelle: https://www.bundestag.de/ )

Die Sachverständigen-Anhörung ist unter folgendem Link nach zu verfolgen:
» Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurfes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“

Der aktuelle Gesetzentwurf ist unterfolgendem Link hinterlegt:
» Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) [Stand: 24.04.2017]

Änderungen im Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

In dem aktuellen Gesetzentwurf wurden verschiedene Änderungen des aktuellen Gesetztes vorgenommen, wie z. B.

  • die Erleichterung für die Beantragung von Berechtigungszertifikaten durch Diensteanbieter,
  • die Möglichkeit der Beantragung von Organisationsberechtigungszertifikaten (Organisationszertifikaten) durch Diensteanbieter oder
  • die automatische Abrufmöglichkeit des biometrischen Lichtbildes aus dem Ausweisdokument durch Sicherheitsbehörden.

Die gravierendste Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist allerdings die automatische Aktivierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei der Ausgabe des Personalausweises an seinen Empfänger.

Kritiker des elektronischen Personalausweises wie Dr. von Notz bleiben Antwort schuldig

Im Rahmen der Anhörung äußerten die Experten ihre Meinung bzw. gaben entsprechende Hinweise zu dem Gesetzentwurf. Die Teilnehmer (Mitglieder des Bundestages) stellten Fragen zum Ausweis bzw. baten um Erläuterungen zu bestimmten Punkten. Ebenso nutzte besonders Dr. von Notz diese Runde um den elektronischen Ausweis zu kritisieren. Allerdings konnte der Politiker (Bündnis 90/Die Grünen) dem wohl wichtigsten Hinweis dieser Anhörung kein Argument entgegenstellen. Dieser wurde von Jens From vorgebracht. Er erwähnte, dass sich Deutschland im Bereich der Online-Identifikation nicht in Abhängigkeit bringen sollte. Ebenso rat er, sich beim Umgang mit sensiblen Daten nicht auf ausländische Unternehmen bzw. Projekte zu verlassen. Es wäre sicher interessant von Kritikern wie Dr. von Notz auf diesen Punkt eine hinreichende Alternative aufgeführt zu bekommen. Diese müsste noch nicht einmal die technische Umsetzung beinhalten.

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