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Mobile Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Mobile Nutzung des Personalausweises per Smartphone und App

AusweisApp2 für den mobilen Einsatz des elektronischen Personalausweises

Jahr für Jahr verkünden Akteure im IT-Bereich einige Wochen vor der CeBIT News. So auch dieses Jahr. Im Rahmen dieses Neuigkeitenhagels werden auch News zur AusweisApp2, dem eID-Client des Bundes, veröffentlicht, welche von der Firma Governikus GmbH & Co. KG aus Bremen (ehemals BOS) entwickelt wird. Eine der Neuigkeiten befasst sich mit der möglichen mobilen Nutzung der Online-Ausweisfunktion, also der mobilen Nutzung des elektronischen Personalausweises per Smartphone und App.

Die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion mobil einsetzen zu können, würde eine Vielzahl an konkreten Nutzungsfällen abdecken und könnte zukünftig das Einsatzfeld von Kartenlesern stark eingrenzen. Ebenso würde eine mögliche mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) deren Akzeptanz bei Webdienstanbietern und Nutzern stark erhöhen. Die mobile Nutzung wäre somit ein Meilenstein für die Verbreitung der elektronischen Funktionen des Personalausweises.

Bezüglich des mobilen Einsatzes der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) existieren bereits Screenshots der Oberfläche der mobilen Anwendung.

Somit stellt sich die Frage: Ist die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises mobil nutzbar?
Eine ausführliche Antwort auf diese Frage ist folgend verlinkt: » Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil nutzbar

Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil nutzen per Smartphone (Screenshoot aus dem Google Play Store / play.google.com)

Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil nutzen per Smartphone (Screenshoot aus dem Google Play Store / play.google.com)


Quelle: https://play.google.com

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Sachsen stellt flächendeckend Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) bereit

eID-Service in Sachsen nutzbar

Seit Februar ist es in Sachsen für Studierende möglich ihr BAFöG per Internet zu beantragen. Dies ist nur eine von vielen Anwendungen, die zukünftig Online nutzbar sind. Am 21.02.2017 wurde mit der der Übergabe des Berechtigungszertifikates der eID-Service in Sachsen flächendeckend bereitgestellt. Dadurch wird die eID-Funktion allen Behörden Sachsen zur Verfügung gestellt. Der dazu nötigen eID-Service wird vom Staatsministerium des Innern betrieben.

Übergabe des Berechtigungszertifikats für die Bereitstellung eines eID-Services zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Quelle: SMI/Ziehm, 2017

Übergabe des Berechtigungszertifikats für die Bereitstellung eines eID-Services zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Quelle: SMI/Ziehm, 2017

Kartenleser für den Einsatz der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) wird ein entsprechender Kartenleser benötigt. Weiter Informationen zu entsprechenden Kartenlesern sind folgend verlinkt. » http://www.personalausweis-kartenleser.com

KfZ-Abmeldung und BAFöG-Beantragung per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) möglich

Dadurch können zukünftig Verfahren wie die KfZ-Abmeldung, die Beantragung des BAFöG oder Meister-BAföG Online per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Nutzern bereitgestellt werden. Damit ist Sachsen aktuell das einzige Bundesland, welches die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) flächendeckend ermöglicht.

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eIDAS-Paper von BearingPoint zur eIDAS-Verordnung

BearingPoint PDF zur eIDAS-Verordnung

Neue Chancen und Herausforderungen für vertrauenswürdige elektronische Geschäftsprozesse in Europa

Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden

Das Beratungsunternehmen hat eine interessante Zusammenfassung zum Thema eIDAS erarbeitet und als PDF mit dem Namen „Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden“ bereitgestellt. In diesem wird eine Einführung zur eIDAS-Verordnung gegeben, weiterhin wird der rechtliche Hintergrund dargestellt, den die eIDAS-Verordnung abdeckt. Ebenso sind ein Kapitel zum fachlich-technischen Rahmen sowie die Darstellung von Chancen und Herausforderungen bezüglich der eIDAS-Einführung in dem PDF aufgeführt.

Das PDF ist unter folgendem Link downloadbar.

Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden

Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden

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Erstmalig grenzüberschreitende eID-Infrastruktur per eIDAS in Europa realisiert

Grenzüberschreitende eID-Technologie erstmalig in Europa

Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises ist seit Ende Januar 2017 für einen grenzüberschreitenden Einsatz zur Identitätsfeststellung in der nationalen eID-Technologie der Niederlande einsetzbar.

Deutsche eID-Technologie per eIDAS-Middleware an niederländisches eID-System gekoppelt

Hierzu wurde die deutsche eID-Infrastruktur per eIDAS-Middleware mit der niederländischen gekoppelt. Die deutsche eID-Technologie kann nun per niederländischem Authentifizierungsdienst im Wirkbetrieb genutzt werden.

eIDAS-Umsetzung EZ Deom Portal (grenzüberschreitende eIDAS Umsetzung)

eIDAS-Umsetzung EZ Deom Portal (grenzüberschreitende eIDAS Umsetzung)

Österreichs eID-Technologie ebenso per eIDAS integriert

Ebenso wurde die eID-Technologie Österreichs an das eID-System der Niederlande erfolgreich angeschlossen.

Österreichcische Bürgerkarte im eIDAS-Demo-Poral

Bürgerkarte (Österreich) im eIDAS-Demo-Poral

BSI und Interoperability Framework unterstützen eIDAS-Umsetzung

Diese erste grenzenüberschreitende und interoperable eID-Lösung wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und weiteren Industierpartnern auf technischer Ebene unterstützt.
Das Interoperability Framework setzte das eID-Projekt um und erreichte damit einen bedeutenden Meilenstein bezüglich einer kommenden Notifizierung nach eIDAS-Verordnung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises sowie des elektronischen Aufenthaltstitels.

Etablierung der Online-Ausweisfunktion

Durch

  • die Bereitstellung des aktuellen eID-Clients der Bundesregierung (auch AusweisApp genannt), welcher auch für mobile Endgeräte nutzbar ist,
  • den Beschluss des Gesetzentwurfs zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und
  • die anvisierte eIDAS-Notifizierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

soll die Verbreitung und Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) als sicherer Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus weiter etabliert werden.

Was ist eIDAS

Die eIDAS-Verordnung „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“ ((EU) Nr. 910/2014) regelt zukünftig die rechtlichen Vorgaben zur Anerkennung verschiedener elektronischer Identifizierungs- sowie Vertrauensservices in Europa. So können EU-Mitgliedsstaaten die eigenen national etablierten eID-Systeme bei der verantwortlichen Stelle notifizieren lassen. Ziel ist es eine grenzüberschreitende und interoperable eID-Lösung in Europa zu etablieren, bei der die EU Bürger ihre gewohnten nationalen eID-Anwendungen nutzen können.
(Qelle: http://www.personalausweisportal.de, https://peps.minez.nl/sp-demo/)

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Keine Verplfichtung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Unabhängigen Datenschutzbehörden fordern – Keine Verpflichtung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Die Bundesregierung plant eine Anpassung des Personalausweisrechts, laut beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 787/16) des Bundeskabinettes. Im Rahmen der „Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“ kamen diese zu dem Schluss, dass mit diesen Anpassungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger übergangen und der Datenschutz bezüglich sichere Standards unterlaufen werden. Die Forderungen der Konferenz können sich folgend zusammenfassen lassen.

"Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“ als PDF

„Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“ als PDF

Ein Download des PDF „Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“ ist unter folgendem Link hinterlegt:
» Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder

Selbstbestimmung für Nutzer bezüglich des Einsatzes der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

  • das obligatorische Freischaltung der eID-Funktion ist nur tragbar, bei dauerhaften Sicherstellen, dass damit auch zukünftig keine Zwangsnutzungsverpflichtung der eID-Funktion (Online-Ausweisfuntion) Bürger entsteht

Schriftlichen Information über die eID-Funktion (Online-Ausweisfuntion)

  • das Weiterführen der schriftlichen Information von Bürgern über die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) im Rahmen der Personalausweisbeantragung und -ausgabe

Transparenz bezüglich des Auslesens und Übermitteln von Daten per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) an einen Dienst

  • das Beibehalten des in Kenntnis setzen der Bürger vor einem möglichen Auslesen und Übermitteln von Daten aus dem Personalausweis, inklusive Darstellung wer (z. B. Onlineshop oder Behörde) und warum (Kontext) diese Daten auslesen werden sollen
  • das Ermöglichen des Auslesens und der Übermittlung von einzelner Daten (z. B. Geburtsdatum), statt eines angeforderten Datensatzes
  • das Ermöglichen des ausdrücklichen nicht Auslesens/ Übermitteln von einzelnen Daten, wenn der Bürger dies wünscht

Verbot von organisationsbezogenen Berechtigungszertifikaten

  • das Ablehnen von organisationsbezogenen Berechtigungszertifikaten für Diensteanbieter, mit dem Ziel, dass nur für den Geschäftsprozess relevante Daten ausgelesen, übermittelt und genutzt werden

Vergabe von Berechtigungszertifikate nur bei Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit

  • die Beibehaltung hoher Standard für Datenschutz und Datensicherheit, so das die Erlaubnis zum Auslesen, Übertragen und Nutzen von Daten aus dem elektronischen Personalausweis ausschließlich Anbieter erhalten, die entsprechend hohe Standards an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen, inklusive schriftlicher Selbstverpflichtung

Definition für Regeln bezüglich Servicekonten unter Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

  • das Erstellen von relevanten Vorgaben für das Generieren und Nutzung von Serviceaccounts (-konten) unter Verwendung von aus dem elektronischen Personalausweis ausgelesener personenbezogener Daten

Klare Regelungen für das Kopieren des Personalausweises

  • das Vorgeben von eindeutige Vorgaben für das Erstellen von Kopien des Personalauses, um das unnötige Kopieren des Personalausweises zu minimieren

Kein Auslesen des Lichtbilds ohne entsprechenden Grund

  • das Verhindern des Lichtbildauslesens (ab 21.05.2021) nahezu ohne Voraussetzungen per automatisiertem Prozess durch polizeiliche Behörden der Länder und des Bundes sowie des Verfassungsschutzes und der Nachrichtendienste

(Quelle: https://www.bfdi.bund.de/)

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