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Diskussion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

Öffentliche Expertenrunde zum Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

Heute (24.04.2017) fand eine Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses bezüglich des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) statt. Im Rahmen dieser Anhörung äußerten die Experten

  • Prof. Dr. Marian Margraf (Freie Universität Berlin)
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel (LL.M., Universität Münster)
  • Jens Fromm (IT-Dienstleistungszentrum Berlin)
  • Dr. Constanze Kurz (Chaos Computer Club, Berlin)
  • Arne Schönbohm (Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn)
  • J. H. Müller (Ministerialdirigent, Referatsgruppenleiter 2, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn)

ihre persönliche Meinung und Einschätzungen zu dem Gesetzesentwurf. Weiterhin hatten die Teilnehmer der Anhörung die Möglichkeit Fragen an die Experten zu stellen.

Prof. Dr. Marian Margraf von der Freien Universität Berlin bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses

Prof. Dr. Marian Margraf von der Freien Universität Berlin bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses (Quelle: https://www.bundestag.de/ )

Die Sachverständigen-Anhörung ist unter folgendem Link nach zu verfolgen:
» Sachverständigen-Anhörung zum Gesetzentwurfes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“

Der aktuelle Gesetzentwurf ist unterfolgendem Link hinterlegt:
» Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279) [Stand: 24.04.2017]

Änderungen im Gesetzentwurf „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (18/11279)

In dem aktuellen Gesetzentwurf wurden verschiedene Änderungen des aktuellen Gesetztes vorgenommen, wie z. B.

  • die Erleichterung für die Beantragung von Berechtigungszertifikaten durch Diensteanbieter,
  • die Möglichkeit der Beantragung von Organisationsberechtigungszertifikaten (Organisationszertifikaten) durch Diensteanbieter oder
  • die automatische Abrufmöglichkeit des biometrischen Lichtbildes aus dem Ausweisdokument durch Sicherheitsbehörden.

Die gravierendste Neuerung in diesem Gesetzentwurf ist allerdings die automatische Aktivierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) bei der Ausgabe des Personalausweises an seinen Empfänger.

Kritiker des elektronischen Personalausweises wie Dr. von Notz bleiben Antwort schuldig

Im Rahmen der Anhörung äußerten die Experten ihre Meinung bzw. gaben entsprechende Hinweise zu dem Gesetzentwurf. Die Teilnehmer (Mitglieder des Bundestages) stellten Fragen zum Ausweis bzw. baten um Erläuterungen zu bestimmten Punkten. Ebenso nutzte besonders Dr. von Notz diese Runde um den elektronischen Ausweis zu kritisieren. Allerdings konnte der Politiker (Bündnis 90/Die Grünen) dem wohl wichtigsten Hinweis dieser Anhörung kein Argument entgegenstellen. Dieser wurde von Jens From vorgebracht. Er erwähnte, dass sich Deutschland im Bereich der Online-Identifikation nicht in Abhängigkeit bringen sollte. Ebenso rat er, sich beim Umgang mit sensiblen Daten nicht auf ausländische Unternehmen bzw. Projekte zu verlassen. Es wäre sicher interessant von Kritikern wie Dr. von Notz auf diesen Punkt eine hinreichende Alternative aufgeführt zu bekommen. Diese müsste noch nicht einmal die technische Umsetzung beinhalten.

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Mobile Verwendung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

Mobile Nutzung des Personalausweises per Smartphone und App

AusweisApp2 für den mobilen Einsatz des elektronischen Personalausweises

Jahr für Jahr verkünden Akteure im IT-Bereich einige Wochen vor der CeBIT News. So auch dieses Jahr. Im Rahmen dieses Neuigkeitenhagels werden auch News zur AusweisApp2, dem eID-Client des Bundes, veröffentlicht, welche von der Firma Governikus GmbH & Co. KG aus Bremen (ehemals BOS) entwickelt wird. Eine der Neuigkeiten befasst sich mit der möglichen mobilen Nutzung der Online-Ausweisfunktion, also der mobilen Nutzung des elektronischen Personalausweises per Smartphone und App.

Die Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion mobil einsetzen zu können, würde eine Vielzahl an konkreten Nutzungsfällen abdecken und könnte zukünftig das Einsatzfeld von Kartenlesern stark eingrenzen. Ebenso würde eine mögliche mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) deren Akzeptanz bei Webdienstanbietern und Nutzern stark erhöhen. Die mobile Nutzung wäre somit ein Meilenstein für die Verbreitung der elektronischen Funktionen des Personalausweises.

Bezüglich des mobilen Einsatzes der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) existieren bereits Screenshots der Oberfläche der mobilen Anwendung.

Somit stellt sich die Frage: Ist die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises mobil nutzbar?
Eine ausführliche Antwort auf diese Frage ist folgend verlinkt: » Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil nutzbar

Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil nutzen per Smartphone (Screenshoot aus dem Google Play Store / play.google.com)

Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) mobil nutzen per Smartphone (Screenshoot aus dem Google Play Store / play.google.com)


Quelle: https://play.google.com

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Sachsen stellt flächendeckend Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) bereit

eID-Service in Sachsen nutzbar

Seit Februar ist es in Sachsen für Studierende möglich ihr BAFöG per Internet zu beantragen. Dies ist nur eine von vielen Anwendungen, die zukünftig Online nutzbar sind. Am 21.02.2017 wurde mit der der Übergabe des Berechtigungszertifikates der eID-Service in Sachsen flächendeckend bereitgestellt. Dadurch wird die eID-Funktion allen Behörden Sachsen zur Verfügung gestellt. Der dazu nötigen eID-Service wird vom Staatsministerium des Innern betrieben.

Übergabe des Berechtigungszertifikats für die Bereitstellung eines eID-Services zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Quelle: SMI/Ziehm, 2017

Übergabe des Berechtigungszertifikats für die Bereitstellung eines eID-Services zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Quelle: SMI/Ziehm, 2017

Kartenleser für den Einsatz der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) wird ein entsprechender Kartenleser benötigt. Weiter Informationen zu entsprechenden Kartenlesern sind folgend verlinkt. » http://www.personalausweis-kartenleser.com

KfZ-Abmeldung und BAFöG-Beantragung per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) möglich

Dadurch können zukünftig Verfahren wie die KfZ-Abmeldung, die Beantragung des BAFöG oder Meister-BAföG Online per Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Nutzern bereitgestellt werden. Damit ist Sachsen aktuell das einzige Bundesland, welches die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) flächendeckend ermöglicht.

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eIDAS-Paper von BearingPoint zur eIDAS-Verordnung

BearingPoint PDF zur eIDAS-Verordnung

Neue Chancen und Herausforderungen für vertrauenswürdige elektronische Geschäftsprozesse in Europa

Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden

Das Beratungsunternehmen hat eine interessante Zusammenfassung zum Thema eIDAS erarbeitet und als PDF mit dem Namen „Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden“ bereitgestellt. In diesem wird eine Einführung zur eIDAS-Verordnung gegeben, weiterhin wird der rechtliche Hintergrund dargestellt, den die eIDAS-Verordnung abdeckt. Ebenso sind ein Kapitel zum fachlich-technischen Rahmen sowie die Darstellung von Chancen und Herausforderungen bezüglich der eIDAS-Einführung in dem PDF aufgeführt.

Das PDF ist unter folgendem Link downloadbar.

Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden

Die Bedeutung der eIDAS-Verordnung für Unternehmen und Behörden

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Erstmalig grenzüberschreitende eID-Infrastruktur per eIDAS in Europa realisiert

Grenzüberschreitende eID-Technologie erstmalig in Europa

Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises ist seit Ende Januar 2017 für einen grenzüberschreitenden Einsatz zur Identitätsfeststellung in der nationalen eID-Technologie der Niederlande einsetzbar.

Deutsche eID-Technologie per eIDAS-Middleware an niederländisches eID-System gekoppelt

Hierzu wurde die deutsche eID-Infrastruktur per eIDAS-Middleware mit der niederländischen gekoppelt. Die deutsche eID-Technologie kann nun per niederländischem Authentifizierungsdienst im Wirkbetrieb genutzt werden.

eIDAS-Umsetzung EZ Deom Portal (grenzüberschreitende eIDAS Umsetzung)

eIDAS-Umsetzung EZ Deom Portal (grenzüberschreitende eIDAS Umsetzung)

Österreichs eID-Technologie ebenso per eIDAS integriert

Ebenso wurde die eID-Technologie Österreichs an das eID-System der Niederlande erfolgreich angeschlossen.

Österreichcische Bürgerkarte im eIDAS-Demo-Poral

Bürgerkarte (Österreich) im eIDAS-Demo-Poral

BSI und Interoperability Framework unterstützen eIDAS-Umsetzung

Diese erste grenzenüberschreitende und interoperable eID-Lösung wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und weiteren Industierpartnern auf technischer Ebene unterstützt.
Das Interoperability Framework setzte das eID-Projekt um und erreichte damit einen bedeutenden Meilenstein bezüglich einer kommenden Notifizierung nach eIDAS-Verordnung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des Personalausweises sowie des elektronischen Aufenthaltstitels.

Etablierung der Online-Ausweisfunktion

Durch

  • die Bereitstellung des aktuellen eID-Clients der Bundesregierung (auch AusweisApp genannt), welcher auch für mobile Endgeräte nutzbar ist,
  • den Beschluss des Gesetzentwurfs zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und
  • die anvisierte eIDAS-Notifizierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion)

soll die Verbreitung und Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) als sicherer Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus weiter etabliert werden.

Was ist eIDAS

Die eIDAS-Verordnung „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“ ((EU) Nr. 910/2014) regelt zukünftig die rechtlichen Vorgaben zur Anerkennung verschiedener elektronischer Identifizierungs- sowie Vertrauensservices in Europa. So können EU-Mitgliedsstaaten die eigenen national etablierten eID-Systeme bei der verantwortlichen Stelle notifizieren lassen. Ziel ist es eine grenzüberschreitende und interoperable eID-Lösung in Europa zu etablieren, bei der die EU Bürger ihre gewohnten nationalen eID-Anwendungen nutzen können.
(Qelle: http://www.personalausweisportal.de, https://peps.minez.nl/sp-demo/)

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